Beitrag #22
27.05.2013, 09:55
(27.05.2013, 09:00)Yuna schrieb: Was genau das Problem ist. Die GKK wird dir in jedem Fall sagen "geh zum Angel, der kann das auch".
Ziel ist eine GA OP - und die macht er. [hier gekürzt]
Das juristische Problem dabei ist: es gibt (ausjudiziert) keinen Anspruch auf Gesundheitsleistungen, die rein "ästhetischen" Problemen gewidmet sind. D.h. es gibt zwar Anspruch auf die Korrektur entstellender Narben und Verletzungen, aber dort, wo sich andere Menschen nicht nachgerade mit Grausen abwenden, endet die Leistungspflicht der Krankenversicherungsträger.
Jede soziale Krankenversicherung wird also argumentieren: Bei der gaOP geht es nur um die (Wieder-) Herstellung körperlicher Funktionen - das kann sie kaum bestreiten, da es ohne gaOP für eine Transfrau keinen vaginalen, sprich "normalen" Hetero-Sex gibt -, Anspruch auf eine ästhetisch perfektionierte Neovagina von den besten Operateuren (Dr. Sch***, Dr. S***) besteht aber nicht.
Also müsste man beweisen, dass die in Österreich praktizierten OP-Techniken regelrecht überholt sind, nicht mehr dem Stand der medizinischen Wissenschaft und der chirurgischen Kunst entsprechen. Das wird nicht einfach sein! Ich weiß ja selbst nicht, was objektiv stimmt. Auch keine Betroffene weiß das, weil niemand zwei gaOP-Methoden "ausprobieren" und vergleichen kann! Ich glaube also nicht, dass sich z.B. derzeit ein/e Gerichtssachverständige/r - solche Leute sind notorisch vorsichtig, weil sie nicht eines strafbaren Falschgutachtens bezichtigt werden möchten! - finden ließe, die/den man zu dieser klaren Aussage bewegen könnte. Auf was könnte die/der sich auch stützen? Gibt es z.B. empirische wissenschaftliche Studien über die Zufriedenheit von Transfrauen mit den Ergebnissen verschiedener gaOP-Methoden, die eine eindeutige Sprache sprechen? Gibt es entsprechende Studien zur Verteilung der Häufigkeit und Gefährlichkeit von Operationsrisiken und Komplikationen?
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -