Beitrag #8
27.05.2013, 15:24
Hallo,
hier die EXAKTE information für Wien, Stand Mai 2013.
Es gibt den geschlechtsneutralen vornamen und den geschlechtsspezifischen. bei tg personen auf dem weg empfiehlt sich gleich den geschlechtsspezifischen zu nehmen, da er weniger aufwand ist.
geschlechtsspezifischer vorname
ist nur nach der personenstandsänderung möglich, kann aber in einem aufwaschen gemeinsam mit derselben eingereicht werden.
in wien geht man dazu zum standesamt des geburtsbezirkes/MA 35, macht einen antrag auf personenstandsänderung, sowie einen antrag auf namensänderung wegen nicht geschlchtspassendem vornamen.
zur begründung der personenstandsänderung reicht eine sachverständigenstellungnahme, gutachten ist nicht nötig (das macht das ganze viel günstiger).
als sachverständige kommen psychologen, psychotherapeuten oder kliscnihe psychologen in frage. natürlich kann man auch ein gutachten nehmen, wenn man eines hat.
in der stellungnahme muss aufgeführt sein
* diagnose transsexualität
* dass massnahmen zur nagleichung des äusseren erscheinungsbldes getätigt wurden
* das sich an der geschlechtsidentität in zukunft mit hoher wahrscheinlichkeit nichts ändern wird
geschlechtsneutraler vorname
ist vollkommen gratis, noch nicht mal die antragsgebühr ist zu bezahlen
zu begründen mit transsexualität, nachweis kann man selbst basteln, dieser muss nicht von einem sachverständigen sein
wenns brösln mit einem amt gibt hilft die transgenderbeauftragte des 15. wiener gemeindebezirks, angelika gerne weiter angelika.frasl@trans-austria.org
lg
hier die EXAKTE information für Wien, Stand Mai 2013.
Es gibt den geschlechtsneutralen vornamen und den geschlechtsspezifischen. bei tg personen auf dem weg empfiehlt sich gleich den geschlechtsspezifischen zu nehmen, da er weniger aufwand ist.
geschlechtsspezifischer vorname
ist nur nach der personenstandsänderung möglich, kann aber in einem aufwaschen gemeinsam mit derselben eingereicht werden.
in wien geht man dazu zum standesamt des geburtsbezirkes/MA 35, macht einen antrag auf personenstandsänderung, sowie einen antrag auf namensänderung wegen nicht geschlchtspassendem vornamen.
zur begründung der personenstandsänderung reicht eine sachverständigenstellungnahme, gutachten ist nicht nötig (das macht das ganze viel günstiger).
als sachverständige kommen psychologen, psychotherapeuten oder kliscnihe psychologen in frage. natürlich kann man auch ein gutachten nehmen, wenn man eines hat.
in der stellungnahme muss aufgeführt sein
* diagnose transsexualität
* dass massnahmen zur nagleichung des äusseren erscheinungsbldes getätigt wurden
* das sich an der geschlechtsidentität in zukunft mit hoher wahrscheinlichkeit nichts ändern wird
geschlechtsneutraler vorname
ist vollkommen gratis, noch nicht mal die antragsgebühr ist zu bezahlen
zu begründen mit transsexualität, nachweis kann man selbst basteln, dieser muss nicht von einem sachverständigen sein
wenns brösln mit einem amt gibt hilft die transgenderbeauftragte des 15. wiener gemeindebezirks, angelika gerne weiter angelika.frasl@trans-austria.org
lg