Beitrag #2
09.07.2013, 13:12
(04.07.2013, 16:13)Ulli schrieb: [hier gekürzt]EDIT meinerseits: Schón langsam geht es ja weiter, sehr zum Leidwesen aller Gralshüter dieser Republik. Jetzt fehlt nur noch die völlige Gleichstellung samt EHE- Schliessung!
Leider muss ich den Optimismus etwas dämpfen.
Presseaussendung des RKL vom 8.7.2013: VfGH hebt Amtsräumezwang auf - Regierung führt ihn wieder ein
Tatsächlich gilt ab 1. November 2013 § 25 des neuen Personstandsgesetzes 2013 (PStG 2013), der wiederum ausdrücklich die Begründung der EP "in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde" vorschreibt.
Es wird also wahrscheinlich eine neuerliche "Un-Ehrenrunde" beim VfGH notwendig werden.....
Vielleicht trauen sich, mit Rückendeckung ihrer Landesregierung, manche Bezirkshauptmannschaften und Magistrate diese - nunmehr bereits jetzt offenkundig verfassungswidrige Bestimmung - verfassungskonform zu interpretieren, sprich: zu ignorieren. Alle aber ziemlich sicher nicht.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -