Beitrag #4
11.07.2013, 17:16
(11.07.2013, 15:25)Ulli schrieb: Das sehe ich nicht so, ganz bestimmt nicht! Es wird mit Sicherheit genügend verpartnerungswillige Paare geben, welche sich auf dieses Urteil berufen werden. Selbst der konservativste Bürgermeister im tiefsten Tiroler Tal kann sich dem nicht entgegenstellen.
[hier gekürzt]
Dass es gewissen Kreisen und der Kirche sehr bitter aufstösst ist schon klar, aber es ist mal wieder ein Etappensieg zur vollständigen Gleichberechtigung, der Rest folgt auch noch - es wird nimmer lange dauern, zB. in Holland gibt es das schon lange und ist usus. UND: Keiner regt sich mehr darüber auf - auch nich die regierende Rechte!
In der Sache stimme ich der Vorposterin voll und ganz zu.
Eine EP wird allerdings nicht am kommunalen Standesamt geschlossen, also wird da, mit Ausnahme der Statutarstädte, kein gewählter Bürgermeister mitmischen. Das ist Sache der Bezirksverwaltungsbehörden, also von Berufsbeamtinnen und -beamten, die hier dem Landeshauptmann (bzw. dem sonst zuständigen Mitglied der Landesregierung) und in oberster Instanz der Bundesministerin für Inneres unterstehen.
Und diese Diskriminierung (keine Verpartnerung am Standesamt) ist vom Verfassungsgerichtshof in der Sache B 121/11 u.a. am 9. Oktober 2012 ausdrücklich gebilligt worden.
Und da die ÖVP darauf bestanden haben soll, das neue Personenstandsgesetz mit demselben Wortlaut wie das alte zu beschließen, rechne ich mit weiterem hinhaltenden Widerstand von dieser politischen Seite. Obwohl, auch da hat Ulli sicher Recht, die Rechtslage bereits jetzt klar ist, und man daher nicht fürchten müsste, das Gesetz zu brechen, wenn man seinen verfassungswidrigen Wortlaut ignoriert. Vielleicht wird das z.B. in Wien sogar geschehen (wenn die Innenministerin keine gegenteilige Weisung erteilt).
Sonst rechne ich aber eher damit, dass die ÖVP eine neue "Runde" beim VfGH verlangen wird. Ergebnis bereits jetzt klar.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -