Beitrag #7
07.08.2013, 08:19
Laut heutigen Medienberichten (siehe: ORF-Radio Ö1) wird die Innenministerin per Erlass an die ihr unterstehenden Behörden anordnen, den Wortlaut von § 25 PStG 2013 ("in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde") verfassungskonform auszulegen, sprich: zu ignorieren.
Nach den Nationalratswahlen soll dann eine "Reparatur" des Gesetzes selbst in Angriff genommen werden. Die ÖVP zieht sich also auf die vom VfGH abgesegnete Verteidigungslinie des "Aber nicht auf dem Standesamt!" zurück.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -