Beitrag #87
25.09.2013, 22:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2013, 17:28 von Mike-Tanja.)
(25.09.2013, 20:12)Mia schrieb: Graz wäre zu einfach, hab mir sagen lassen das ich dazu nach Bad Aussee fahren muss. [hier gekürzt]
Nur, wenn die dortige Personenstandsbehörde auf deinem persönlichen Erscheinen besteht - was natürlich sein könnte.
Grundsätzlich werden Verwaltungsverfahren aber schriftlich abgewickelt. Also stell' einen Antrag, sobald du glaubst, die notwendigen Beweismittel (Gutachten, Befunde, u.ä.) beisammen zu haben. Von Gesetzes wegen muss ohnehin die Behörde das, was du behauptest ("Die Geschlechtseintragung im Geburtenbuch stimmt nicht mehr"), von Amts wegen unter Beweis stellen. Durch Vorlage eigener Beweismittel erspart man nur der Behörde Kosten (die einem sonst auferlegt werden könnten) und verhindert hoffentlich, dass man zu irgendwelchen unkooperativen Sachverständigen geschickt wird.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -