Beitrag #10
26.09.2013, 12:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.09.2013, 12:32 von Mike-Tanja.)
(25.09.2013, 19:00)Mia schrieb: Das heisst ich bin ab Dienstag arbeitslos. Hab letztens in der Firma mitbekommen das es eine Klausel im Dienstvertrag gibt die es der Firma ermöglicht jeden von einen Tag auf den anderen raus zu werfen. [hier gekürzt]
Fürs "Rauswerfen" (= Entlassung, fristlos) braucht man aber einen deftigen, gesetzeskonformen Grund. Sonst geht nur eine fristgebundene Kündigung. Und durch den Dienstvertrag darfst Du nicht schlechter gestellt werden, als das Gesetz es vorsieht.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -