Beitrag #93
07.10.2013, 13:44
Also ich kann natürlich nur berichten wie es bei mir ist.
Ich hatte dazu eine Anfrage an das Standesamt der Stadt Schwaz gestellt und hier zusammengefasst folgende Aussage ( nach mehreren Anläufen ) erhalten:
Zuständig für die Personenstandsänderung ist die Stadt Schwaz (Hier bin ich geboren und hier liegt das Geburtenbuch auf).
Zuständig für die Namensänderung ist dann die Bezirksverwaltungsbehörde (BH-Schwaz).
Meinen Antrag kann ich bei meinem Wohnsitzstandesamt in Oberösterreich stellen. Beizulegen habe ich in meinem Fall (Anforderung der Stadt Schwaz) eine Stellungnahme des Hormonbehandelnden Arztes, Gutachten interessieren in Schwaz nicht.
Personenstandsänderung sowie Namensänderung werden gleichzeitig beantragt.
Von daher muss ich also nicht pers. in Tirol erscheinen, sondern nur alles bei mir zu Hause einreichen.
Ich hatte dazu eine Anfrage an das Standesamt der Stadt Schwaz gestellt und hier zusammengefasst folgende Aussage ( nach mehreren Anläufen ) erhalten:
Zuständig für die Personenstandsänderung ist die Stadt Schwaz (Hier bin ich geboren und hier liegt das Geburtenbuch auf).
Zuständig für die Namensänderung ist dann die Bezirksverwaltungsbehörde (BH-Schwaz).
Meinen Antrag kann ich bei meinem Wohnsitzstandesamt in Oberösterreich stellen. Beizulegen habe ich in meinem Fall (Anforderung der Stadt Schwaz) eine Stellungnahme des Hormonbehandelnden Arztes, Gutachten interessieren in Schwaz nicht.
Personenstandsänderung sowie Namensänderung werden gleichzeitig beantragt.
Von daher muss ich also nicht pers. in Tirol erscheinen, sondern nur alles bei mir zu Hause einreichen.
Be yourself!
It takes courage to grow up and become who you really are. ~ E. E. Cummings
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