Beitrag #5
05.02.2014, 19:59
Die Diagnose F64.0 ist, wie Du richtig bemerkt hast, eine Langzeitdiagnose über mindestens ein Jahr mit 30-50 Therapiestunden beim Psychotherapeuten und weiteren Gutachten von Psychiater, Psychologen und Psychotherapeuten.
Die Krankenkasse refundiert Dir auf Antrag einen kleinen Teil der Therapiekosten, die Kosten der Gutachten von Vertragsärzten werden jedoch in der Regel von der KK übernommen.
Die Diagnose F64.0 ist eine Ausschlußdiagnose, das heist es wird ausgeschlossen, dass Du nicht unter F64.1-9 einzuodnen bist, bzw. dass Du ein anderes psychisches Problem hast.
Zum Erreichen der Diagnose F64.0 ist leider viel Zeit und Geld zu investieren, also solltest Du Dich nach dem Warum fragen. Bei einer, auch für Dich, so teuren Diagnose ist ein Behandlungs- oder Therapieziel von Dir festzulegen, den Weg zu Deinem Ziel besprichst Du am Besten mit dem Therapeuten.
Zitat:
" Und wenn der Typ mir einfach nicht glaubt, muss ich wahrscheinlich auch die Sitzung selbst bezahlen, oder? "
Stimmt, aber auch wenn er Dir glaubt, mußt Du die Sitzung zahlen
Die Krankenkasse refundiert Dir auf Antrag einen kleinen Teil der Therapiekosten, die Kosten der Gutachten von Vertragsärzten werden jedoch in der Regel von der KK übernommen.
Die Diagnose F64.0 ist eine Ausschlußdiagnose, das heist es wird ausgeschlossen, dass Du nicht unter F64.1-9 einzuodnen bist, bzw. dass Du ein anderes psychisches Problem hast.
Zum Erreichen der Diagnose F64.0 ist leider viel Zeit und Geld zu investieren, also solltest Du Dich nach dem Warum fragen. Bei einer, auch für Dich, so teuren Diagnose ist ein Behandlungs- oder Therapieziel von Dir festzulegen, den Weg zu Deinem Ziel besprichst Du am Besten mit dem Therapeuten.
Zitat:
" Und wenn der Typ mir einfach nicht glaubt, muss ich wahrscheinlich auch die Sitzung selbst bezahlen, oder? "
Stimmt, aber auch wenn er Dir glaubt, mußt Du die Sitzung zahlen