Beitrag #9
15.02.2014, 14:32
Es geht nicht nur ums Gesetz sondern auch ums Recht.
Und das Recht auf die eigene Würde steht als unveräußerliche Grundrecht meiner Ansicht nach über dem bürgerlichen Recht und dem Ordnungsrecht.
Das deutsche Grundgesetz sagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Wo das in der österreichischen Verfassung steht weiß ich nicht, aber da Österreich den europäischen Verfassungsvertrag mitunterschrieben hat und dort steht:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“
Also gilt die Achtung der Menschenwürde auch für euch genauso.
Jetzt treten doch die Probleme auf, ich bin juristisch noch nicht als Frau anerkannt, aber ich lebe als Frau, ich sehe so aus und ich trete als Frau in der Öffentlichkeit auf. Das heißt es ist für mich praktisch entwürdigend das Männerklo benutzen zu müssen und wenn der Staat mich per Gesetz dazu zwingt, mit Berufung auf mein juristisches und biologisches Geschlecht, dann verletzt er damit meine Würde. Dieses erzwungene Outing würde bedeuten, daß das bürgerliche Recht und das Ordnungsrecht mehr wiegt als mein Recht auf meine Würde.
Das sind juristische Spitzfindigkeiten, aber es ist nunmal so, daß ich praktisch sehr schwer von Bio-Frauen zu unterscheiden bin. Das heißt würde ich das Männerklo benutzen müssen, würde ich mich in peinliche, unangenehme Situationen aussetzen müssen bis hin zum erzwungenen Outing und zur Diskriminierung. Das greift alles meine Würde an, oder nicht?
Die Frage ist doch können Menschen, die wie ich, so weit in ihrer Transition fortgeschritten sind, daß sie nur noch im Wunschgeschlecht leben und ihr Erscheinungsbild sich soweit dem Wunschgeschlecht angenähert haben, aber noch nicht juristisch anerkannt wurden, überhaupt noch im Alltag und in solchen Situationen nach ihren Geburtsgeschlecht bewertet werden? Ist es für mich überhaupt noch zu mutbar, daß ich aufs Männerklo gehen müßte oder verletzt das meine Rechte?
Die Frage muß man sich stellen, auch wenn das vielleicht ins juristische Niemandsland führt. Ich lebe seit einem Jahr Vollzeit in der weiblichen Geschlechterrolle, aber juristisch eben noch nicht als Frau anerkannt, jetzt muß man sich eben fragen, in wie weit kann man mein juristisches Geschlecht überhaupt noch auf mich anwenden ohne meine persönlichen Rechte einzuschränken?
Praktischer und paradoxer Weise müßte ich mich doch als Mann verkleiden bzw. erzwungener Maßen wieder in meinem Geburtsgeschlecht auftreten, wenn ich behelligt das Männerklo benutzen wollen würde. Aber das kann niemand von mir verlangen, das wäre ein massiver Eingriff in mein Leben und meine Persönlichkeit.
Mit solchen Fragen müssen sich Juristen eben befassen, was passiert wenn ein Recht mit einem anderen Recht zusammenstößt.
Tivis, die "en femme" unterwegs sind im Grunde ein spezieller Fall und TS, die 24/7 im neuen Geschlecht leben, aber noch kein PÄ/VÄ haben sind ein anderer Fall. Die kann man nicht zwingen irgendwo "en homme" hinzugehen ohne in ihr Leben einzugreifen und man kann sie auch nicht zwingen sich zwangs zu outen, ohne ihre Rechte zu einträchtigen.
So sehe ich das jedenfalls.
Und das Recht auf die eigene Würde steht als unveräußerliche Grundrecht meiner Ansicht nach über dem bürgerlichen Recht und dem Ordnungsrecht.
Das deutsche Grundgesetz sagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Wo das in der österreichischen Verfassung steht weiß ich nicht, aber da Österreich den europäischen Verfassungsvertrag mitunterschrieben hat und dort steht:
„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“
Also gilt die Achtung der Menschenwürde auch für euch genauso.
Jetzt treten doch die Probleme auf, ich bin juristisch noch nicht als Frau anerkannt, aber ich lebe als Frau, ich sehe so aus und ich trete als Frau in der Öffentlichkeit auf. Das heißt es ist für mich praktisch entwürdigend das Männerklo benutzen zu müssen und wenn der Staat mich per Gesetz dazu zwingt, mit Berufung auf mein juristisches und biologisches Geschlecht, dann verletzt er damit meine Würde. Dieses erzwungene Outing würde bedeuten, daß das bürgerliche Recht und das Ordnungsrecht mehr wiegt als mein Recht auf meine Würde.
Das sind juristische Spitzfindigkeiten, aber es ist nunmal so, daß ich praktisch sehr schwer von Bio-Frauen zu unterscheiden bin. Das heißt würde ich das Männerklo benutzen müssen, würde ich mich in peinliche, unangenehme Situationen aussetzen müssen bis hin zum erzwungenen Outing und zur Diskriminierung. Das greift alles meine Würde an, oder nicht?
Die Frage ist doch können Menschen, die wie ich, so weit in ihrer Transition fortgeschritten sind, daß sie nur noch im Wunschgeschlecht leben und ihr Erscheinungsbild sich soweit dem Wunschgeschlecht angenähert haben, aber noch nicht juristisch anerkannt wurden, überhaupt noch im Alltag und in solchen Situationen nach ihren Geburtsgeschlecht bewertet werden? Ist es für mich überhaupt noch zu mutbar, daß ich aufs Männerklo gehen müßte oder verletzt das meine Rechte?
Die Frage muß man sich stellen, auch wenn das vielleicht ins juristische Niemandsland führt. Ich lebe seit einem Jahr Vollzeit in der weiblichen Geschlechterrolle, aber juristisch eben noch nicht als Frau anerkannt, jetzt muß man sich eben fragen, in wie weit kann man mein juristisches Geschlecht überhaupt noch auf mich anwenden ohne meine persönlichen Rechte einzuschränken?
Praktischer und paradoxer Weise müßte ich mich doch als Mann verkleiden bzw. erzwungener Maßen wieder in meinem Geburtsgeschlecht auftreten, wenn ich behelligt das Männerklo benutzen wollen würde. Aber das kann niemand von mir verlangen, das wäre ein massiver Eingriff in mein Leben und meine Persönlichkeit.
Mit solchen Fragen müssen sich Juristen eben befassen, was passiert wenn ein Recht mit einem anderen Recht zusammenstößt.
Tivis, die "en femme" unterwegs sind im Grunde ein spezieller Fall und TS, die 24/7 im neuen Geschlecht leben, aber noch kein PÄ/VÄ haben sind ein anderer Fall. Die kann man nicht zwingen irgendwo "en homme" hinzugehen ohne in ihr Leben einzugreifen und man kann sie auch nicht zwingen sich zwangs zu outen, ohne ihre Rechte zu einträchtigen.
So sehe ich das jedenfalls.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.