(17.02.2014, 18:23)Eva_Tg schrieb: @Ash:
Und was bedeuten jetzt deine Ausführungen zu den arbeitsrechtlichen Aspekten in Deutschland und Östereich? Immerhin reden wir immernoch über öffentliche Toiletten und nicht über Toiletten am Arbeitsplatz.
Ich glaube nicht das es so einfach trennbar ist wie du meinst.
In vielen Bereichen (auch wenn es gesetzlich etwas anders aussieht) gibt es eine Überschneidung.
Weiters sind Entscheidungen auch wenn sie andere Bereiche betreffen oft sehr wohl mit Vorbildwirkung versehen und werden oft (Gericht muss nicht aber kann) miteinander verknüpft.
Da der arbeitsrechtliche Aspekt der einzige Bereich ist wo es wirklich schon Urteile gibt wird man hier wohl von der Vorbildwirkung ausgehen falls ein fall bzgl rein "öffentlicher" Toilette gerichtsanhängig wird.
Aber selbst dann müsste zuerst einmal ein Verfahren eingeleitet werden was wohl meist aufgrund der arbeitsrechtlichen Urteile zwecks aussichtslosigkeit wohl nicht geschehen wird.
Also zu sagen "na das is ja was anderes" ist etwas fehlgeleitet.
lg Ash
p.s.: Menschrecht in Österreich passiert eher in Brüssel/Strassburg als in Wien auch wenns traurig ist aber ohne EMHCR sähen wir ziemlich alt aus in Österreich.
d.s.