Beitrag #28
17.02.2014, 22:45
Hab jetzt extra nochmal gesucht und nachgesehen.
Also in Deutschland ganz allgemein ähnlich wie in Österreich gibt es keine Zugangsbeschränkung per Gesetz die es verbieten würde auf das jeweils "andere" WC zu gehen.
Solange dort keinerlei anderweitig ahndbaren Handlungen getätigt werden wie z.b. Stalking; sex. Belästigung (anders als in Österreich ist in D hierfür schon anzügliche Bemerkung ohne körperlichen Kontakt ausreichend; oder verletzen der Intimsphäre z.b. fotografieren am wc) ist es keinerlei Problem irgendeine Toilette zu benutzen.
Sollte der Eigentümer jedoch eine Regelung aussprechen und zwar direkt und offensichtlich das z.b. Männer das Damen WC nicht aufsuchen dürfen ist dies unbedingt einzuhalten. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnissnahme gilt diese Regelung per prinzip. Eine zuwiderhandlung würde dann § 123 Hausfriedensbruch darstellen. Ein bloßes Kennzeichen durch "Mann / Frau" Schilder ist jedoch keine ausdrückliche Regelung die es zu beachten gilt. (hier gibts tatsächlich einen Gerichtsfall aus Hamburg lol Detail am Rande: Was keinesfalls gemacht werden darf ist den Zugang zb anderen zu verwehren. Sprich wenn die Freundin aufs Herren WC geht und man sich draussen dann hinstellt und den Zugang auf das WC anderen vorenthält mit Hinweis darauf das da gerade die Freundin ist macht man sich strafbar.)
Sollte jedoch in Deutschland einer TS verboten werden das zum Identitätsgeschlecht passende WC aufzusuchen durch den Eigentümer stellt dies eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar und kann eingeklagt werden. Weiters ist eine TS person in Deutschland aufgrund des TSG ja sogar gezwungen in allen Lebensbereichen im Identitätsgeschlecht zu leben um die Voraussetzungen zu erfüllen dies muss dann wohl auch für WC und andere Sanitäranlagen gelten.
(Gibt einen Fall vor der Schlichtungsstelle betreffend des Zugangs zum Mädchen WC für ein TS Kind in der Schule)
Für alle anderen TV/CSD etc etc etc gilt solange es nicht explizit untersagt worden ist durch den Eigentümer darf jeder überall hingehen immer davon ausgehend das keinerlei strafbaren Handlungen vollzogen werden.
lg
p.s.: Der vollständigkeit halber: In der Schweiz gibt es ebenfalls keinerlei Gesetzgebung ausser die des Persönlichkeitsrechts / Hausfriedensbruchs.
Also in Deutschland ganz allgemein ähnlich wie in Österreich gibt es keine Zugangsbeschränkung per Gesetz die es verbieten würde auf das jeweils "andere" WC zu gehen.
Solange dort keinerlei anderweitig ahndbaren Handlungen getätigt werden wie z.b. Stalking; sex. Belästigung (anders als in Österreich ist in D hierfür schon anzügliche Bemerkung ohne körperlichen Kontakt ausreichend; oder verletzen der Intimsphäre z.b. fotografieren am wc) ist es keinerlei Problem irgendeine Toilette zu benutzen.
Sollte der Eigentümer jedoch eine Regelung aussprechen und zwar direkt und offensichtlich das z.b. Männer das Damen WC nicht aufsuchen dürfen ist dies unbedingt einzuhalten. Ab dem Zeitpunkt der Kenntnissnahme gilt diese Regelung per prinzip. Eine zuwiderhandlung würde dann § 123 Hausfriedensbruch darstellen. Ein bloßes Kennzeichen durch "Mann / Frau" Schilder ist jedoch keine ausdrückliche Regelung die es zu beachten gilt. (hier gibts tatsächlich einen Gerichtsfall aus Hamburg lol Detail am Rande: Was keinesfalls gemacht werden darf ist den Zugang zb anderen zu verwehren. Sprich wenn die Freundin aufs Herren WC geht und man sich draussen dann hinstellt und den Zugang auf das WC anderen vorenthält mit Hinweis darauf das da gerade die Freundin ist macht man sich strafbar.)
Sollte jedoch in Deutschland einer TS verboten werden das zum Identitätsgeschlecht passende WC aufzusuchen durch den Eigentümer stellt dies eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar und kann eingeklagt werden. Weiters ist eine TS person in Deutschland aufgrund des TSG ja sogar gezwungen in allen Lebensbereichen im Identitätsgeschlecht zu leben um die Voraussetzungen zu erfüllen dies muss dann wohl auch für WC und andere Sanitäranlagen gelten.
(Gibt einen Fall vor der Schlichtungsstelle betreffend des Zugangs zum Mädchen WC für ein TS Kind in der Schule)
Für alle anderen TV/CSD etc etc etc gilt solange es nicht explizit untersagt worden ist durch den Eigentümer darf jeder überall hingehen immer davon ausgehend das keinerlei strafbaren Handlungen vollzogen werden.
lg
p.s.: Der vollständigkeit halber: In der Schweiz gibt es ebenfalls keinerlei Gesetzgebung ausser die des Persönlichkeitsrechts / Hausfriedensbruchs.