Beitrag #31
18.02.2014, 09:30
(18.02.2014, 01:47)Eva_Tg schrieb: [hier gekürzt] Laut TSG muß ich das Damenklo benutzen, auch wenn mein Registergeschlecht noch "männlich" lautet, ist eine wesentlich wohl wollendere Deutung.
Vielleicht ist das bisher nicht klar zur Geltung gekommen, aber kein Gesetz schreibt ausdrücklich vor, welches Klo zu benützen ist. "In allen WC-Anlagen ist, sofern dort für eine Trennung nach Geschlechtern Vorkehrungen getroffen sind, die dem amtlichen Geschlecht entsprechende Seite zu benützen"; einen solchen allgemein gültigen Satz wird man weder im geschriebenen Recht Österreichs, noch in dem Deutschlands finden. Mir wäre jedenfalls nichts Derartiges bekannt.
Eine solche (Rechts-) Pflicht ergibt sich höchstens indirekt, eben aus den Begriffen der Schicklichkeit, der Sittlichkeit oder des Anstands, eventuell, wie Ash richtig ergänzt hat, aus dem Hausrecht, also der zivilrechtlichen Regelungsbefugnis der/des Inhaberin/Inhabers von Räumlichkeiten. Aus dem deutschen TSG ergibt sie sich ebenfalls höchstens indirekt aus der Vorgabe, dass eine TS in der Lage sein muss, den sozialen Alltag als Frau zu bewältigen und nicht zwischen den Gender-Rollen switchen soll.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -