Beitrag #33
19.02.2014, 14:07
(18.02.2014, 01:47)Eva_Tg schrieb: Danke für die Mühe, Ash.
Aber die Formulierung "...durchs TSG gezwungen..." ist doch etwas hart. Sicher ist das Gesetz unhandlich. nervig und ganz einfach nicht mehr zeitgemäss, aber es gibt auch eine gewisse Rechtssicherheit. Laut TSG muß ich das Damenklo benutzen, auch wenn mein Registergeschlecht noch "männlich" lautet, ist eine wesentlich wohl wollendere Deutung.
Ich habe hier die Formulierung verwendet die bei dem genannten Fall von der Schlichtungsstelle verwendet wurde.
Ob die Formulierung nun hart oder nicht hart ist unterliegt wohl dem subjektiven empfinden.
Persönlich würde ich es schon eher als "Zwang" einstufen denn von der rechtlich theoretischen Natur heraus wenn konstantes Gender switching nachgewiesen wird würde das TSG die PÄ nicht zulassen.
Ob das nun gut oder schlecht ist oder ob so ein Fall je praktische Relevanz haben würde lass ich mal dahingestellt.
Auch sehe ich den semantischen Versuch es wohlwollender zu deuten nicht wirklich als erfolgreich an. Alleine die Formulierung "muß" impliziert ja auch wieder einen "Zwang". Es ist nicht ich "darf" oder "kann" sondern "muß".
Es liegt nur leider im Sprachverständniss das mit "Zwang" per se etwas extrem negatives verstanden wird mit "muß" nicht mehr obwohl die Bedeutung die gleiche ist letztlich.
lg