PÄ - persönliches Erscheinen erforderlich?
RE: PÄ - persönliches Erscheinen erforderlich?
Beitrag #3
(13.03.2014, 00:53)Lian Wien schrieb: Liebe Alle,

ich finde nirgendwo Informationen darüber, ob ich den Antrag für eine PÄ aufgrund Trans* persönlich einbringen muss.
Kann mir da eine_r weiterhelfen?

Wäre es in Wien, kein ProblemBig Grin
Leider muss ich das in Kärnten machen lassen und mir graut davor, dort auf das Standesamt zu latschen.

DANKE!

Beste Grüße
L.

Verfahrensrechtlich ist ein persönliches Erscheinen nur notwendig, wenn es im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, oder wenn die Behörde es verlangt, indem sie dich vorlädt.

Ersteres kann sich ergeben, wenn Du z.B. eine Musterunterschrift leisten oder anlässlich der Antragstellung deine biometrischen Daten (Fingerabdrücke) ermitteln lassen musst. Beides wäre z.B. bei einer Passausstellung geboten.

Zweiteres könnte etwa dann passieren, wenn die Behörde meint, deine Aussage zu Beweiszwecken zu benötigen. Wenn die Partei aber weit vom Amtssitz der zuständigen Behörde entfernt wohnt, lässt man sie üblicherweise durch eine Behörde an ihrem Wohnort im Amtshilfeweg befragen. Das bliebe also in Wien, und niemand würde nach Kärnten zitiert.

Bei einem Antrag auf Personenstandsänderung gibt es meiner Meinung nach keinen zwingenden Grund für ein persönliches Erscheinen der Partei. Such dir also ein Muster für den entsprechenden Antrag, und sende das per Brief mit eigenhändiger Unterschrift an die zuständige Personenstandsbehörde.
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RE: PÄ - persönliches Erscheinen erforderlich? - von Mike-Tanja - 14.03.2014, 18:05

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