Beitrag #4
13.05.2014, 17:35
(13.05.2014, 13:58)supernova schrieb: Hallo Leute mal wieder eine rechtliche Frage:
In vielen arabischen Ländern z.b. in den VAE (Dubai) ist es unter anderem nicht gestattet als "Mann" in Frauenkleidern auf die Strasse zu gehen.
Nur wie sieht das jetzt aus wenn man eine PÄ hat und klar als Frau in den Ausweisen deklariert ist, aber noch keine GAOP hinter sich hat. Was ist entschiedent? Was man zwischen den Beinen hat oder was im Pass steht?
Ich würde im Diskussionsfall auf die Passeintragung pochen und mich sonst unauffällig verhalten. Die Rechtssysteme einiger arabischer Staaten sind, vorsichtig ausgedrückt, für Nicht-Muslime und Landesfremde überhaupt etwas unberechenbar.
Auf jeden Fall würde ich mich von Frauen vorbehaltenen Fitness-Bereichen, Bädern, Saunen, Hamams u.dgl., wo man als Frau eigentlich nackt oder nur leicht bekleidet auftreten dürfte, fernhalten und alles tun, was auch nur den Anflug des Verdachts, ein/e Sittenstrolch/in zu sein, vermeiden hilft. Also vor allem den Schambereich um jeden Preis immer bedeckt halten und die Regeln betreffend Hosen für Frauen und Rocklängen beachten.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -