Beitrag #16
14.05.2014, 20:49
(14.05.2014, 18:36)Michaela_D schrieb: [hier gekürzt]
Bin ja auf die Antwort gespannt wenn sie denn kommt.
Ich bin auch gespannt, ob eine Antwort kommt, bin aber eher skeptisch.
Es gibt für das Gastland, grob gesagt, zwei Möglichkeiten. Entweder einfach die österreichische Passeintragung als Tatsache zu respektieren - zumindestens solange die Transfrau keinen Anstand erregt -, was m.E. auch Prinzipien des internationalen Privatrechts entspricht (Geburts- oder Wohnsitzstaat entscheidet über den Personenstand), oder die Besucherin den eigenen Rechtsvorschriften zu unterwerfen. Letztere könnten unter Umständen alles andere als klar sein. Ich erinnere an den Iran, wo es so etwas wie ein religiöses Rechtsgutachten ("Fatwa") von höchster Stelle gebraucht hat, das dann zu dem Schluss gekommen ist, dass es auf das äußere Erscheinungsbild der Genitalien ankommt, eine Transfrau nach gaOP also als Frau anerkannt wird, vorher aber nicht. Eine Meinung aus dem schiitischen Iran wird aber z.B. im sunnitischen Saudi-Arabien wenig Gewicht haben.
Eine Leibesvisitation halte ich nicht für ein Problem, es sei denn, es geht um eine wirklich genaue (polizeiliche) Untersuchung des genitalen Bereichs. Beim Abtasten am Flughafen wird ja nur nach versteckten harten Gegenständen (Waffen u.ä.) gesucht, sonst interessiert es dort niemanden, ob man eine Spalte/Falte oder ein Anhängsel zwischen den Beinen hat.
Wie auch immer, ich glaube nicht, dass eine (konsularische) Vertretungsbehörde des Gastlandes in Österreich sich in so einer Frage festlegen wird, es sei denn, es gäbe im betreffenden Land bereits eine klare Praxis.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -