Operation Änderung des Geschlechts
Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #1
Hi, liebe Leute!

Ich habe gerade eine Diskussion mit meiner Liebsten.
Im Internet bin ich leider auf nichts aussagekräftiges gestossen.

Ist es tatsächlich so, dass man/frau sich wirklich erst den Personenstand/Namen ändern lassen muss, um sich einer Hormonbehandlung oder gar einer Operation unterziehen lassen zu dürfen? also gibt es da ein Gesetz dafür?

oder gibt es da nur diesen Empfehlungskatalog des BM für Gesundheit?

Ist das echt Landessache oder schon Bundessache?

Ich habe mittlerweile gelesen, dass seit 2009 es nicht mehr erforderlich ist, um sich für eine Personenstands respektive Namensänderung operieren lassen zu müssen. Dass es nun aber genau umgekehrt sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Oder gilt das Gesetz (das ich nirgends gefunden habe) lediglich für Minderjährige?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. :-)
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Operation Änderung des Geschlechts - von andretti - 26.06.2014, 20:56

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