Operation Änderung des Geschlechts
RE: Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #3
Hi und danke für diese Links, die Texte sind mir bekannt.

Verzeih mir bitte, aber ich kann da nicht herauslesen (bin ich so begriffstutzig?- eigentlich kann ich Gesetzestexte schon lesen und entsprechend interpretieren...), dass man vor einer HRT oder OP den Personenstand ändern muss?

"Mit diesem Schritt wirst du ehe-, sozial- und pensionsrechtlich mit allen Personen des gewählten Geschlechts gleichgestellt."

bedeutet "sozialrechtlich", dass man quasi, um die Leistunge HRT oder OP in Anspruch nehmen kann, eben erst das Geschlecht in der Geburtsurkunde im Zuge der Personenstandsänderung ändern muss? um den Anspruch der Sozialleistung (Kostenübernahme der HRT, Op...) zu haben?

Es gibt einfach die Frage:

"MUSS" ich für HRT oder OP VORHER meinen Personenstand ändern, dann erst mit Psychotherapie - HRT - Operation beginnen?
Ist diese Entscheidungsbefugnis tatsächlich jeweils Sache der Bundesländer, und diese lehnen sich "einfach" strikt an die "Empfehlungen für den Behandlungsprozess von Transsexuellen in Österreich des Gesundheitsministeriums von 1997"?

oder reichen Stellungnahmen (die dafür bekannte Ärztin im AKH und andere ) aus?

Ich habe mich bis gestern mit diesem Thema überhaupt nicht beschäftigt, meine Freundin hat mir jedoch einen Fall geschildert, dass eben von einer Frau genaus das verlangt würde....erst Personenstandsänderung, Namensänderung, und dann sei erst HRT und OP möglich. und das kann ich nicht glauben, war es doch bis 2010 quasi umgekehrt, und man musste für PÄ u VÄ eine OP über sich ergehen lassen.

Ich bitte auch um Rücksicht, sollte ich für manche Begriffe nicht die richtigen Ausdrücke/Bezeichnungen verwendet haben. Das soll nicht respektlos erscheinen, ich versuche nur, mit meinen Worten zu formulieren. Confused
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RE: Operation Änderung des Geschlechts - von andretti - 27.06.2014, 08:19

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