Operation Änderung des Geschlechts
RE: Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #5
Hallo, und herzlichen Dank für Deine Antwort. :-)

Ich persönlich habe gar nichts vor.


Gestern hat jemand gemeint "unglaublich, es wird verlangt, dass, bevor jemand beginnt (Psychotherapie, HRT, OP) es zwingend ist, den Namen zu ändern"

Wenn es aber eben nicht so ist, dann liegt es bei den behandelnden Leuten (Ärzte, Therapeuten....)?

Ich vertrete die Meinung, nach dem, was ich bis dato heraus gefunden habe, dass es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, den Personenstand und/oder Vornamen vorher zu ändern.

Ich meine, bis zum VFGH Urteil und der Aufhebung dieser 2 Erlässe 2010 war es ja nötig, sich einer OP zu unterziehen, um überhaupt PÄ und in weiterer Folge dann VÄ durchführen zu können. Warum sollte es jetzt plötzlich 180 Grad anders sein und eine ungleich ärgere Schlechterstellung?

Ich kann mich natürlich nicht in die Lage einer betroffenen Person versetzen und dann versuchen, mit deren Verständnis/Einstellung zu denken.

Für mich ist klar:

PÄ, VÄ: soll jede/r machen dürfen, ohne rechtliche Vorgabe
HRT, OP: ebenfalls- soll jede/r machen können, ohne rechtliche Einengung

Dass der Weg ein beschwerlicher ist, mit Stellungnahmen, Therapien (50 Stnden, ca. ein halbes Jahr, dann kann mit HRT begonnen werden...nach ca. 2 Jahren(?) OP....), uvm., weiß ich mittlerweile.
auch, das in dieser sogenannten Empfehlung des BM f Gesundheit ein bestimmter Weg angegeben ist, den die meisten Institutionen als bindend betrachten. Aber da steht ja auch nix von gesetzmäßig "erst PÄ.VÄ, dann HRT oder OP"

also ich bin da voll auf der Seite der Betroffenen.

also nochmals, ich habe nicht vor, mich dbzgl. zu verändern.
ich bin also kein betroffener, ich hoffe, das macht keinen Unterschied hier im Forum.
Zitat



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RE: Operation Änderung des Geschlechts - von andretti - 27.06.2014, 10:26

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