Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess
RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014)
Beitrag #14
(23.09.2014, 19:43)mike. schrieb:
(23.09.2014, 14:59)Cappuccetto schrieb:
(23.09.2014, 12:48)Mike-Tanja schrieb:
So, wie ich das inzwischen sehe, ist der Hauptzweck dieser "Empfehlungen", den TG-Kuchen unter den Mitgliedern der beteiligten Psy***-Berufe schön sauber aufzuteilen, über jede aufgestellte Hürde muss man drüber, jede Fraktion kriegt ihren Obolus, ihre "Maut". Angry

Warum sollte es auch anders sein? Wink


das muss der patient an sich eh selber wissen..

wenn ein patient glaubt, diese oder jene hilfe zu benötigen..kann er dort hin gehen ...

man bleibt absolut handlungsfähig....

Das geht aber jetzt am Kern der Sache leicht vorbei.

Natürlich wird dadurch niemand im Sinne vergangener Missstände "zwangspsychiatriert".

Wer aber als TS im Zuge des Transitionsprozesses etwas vom Staat möchte (z.B. eine Personenstandsänderung), wird an diesen "Empfehlungen" nicht vorbeikommen. Ebenso jemand, der Leistungen der sozialen Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchte (Stichwort: Hormonfreigabe).
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