Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess
RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014)
Beitrag #15
(23.09.2014, 16:22)Bonita schrieb: Quasi zurück ins Mittelalter... Dodgy

In der Tat.
TS-(Fachleute-)Mafia wurde der Clique in den 90ern zugeschrieben.

Zitat: Anfang bis Mitte der 1990er als ich "dran war", gabs nur das "Vorsprechen" beim Wiener (AKH-Psychiatrie) Univ.-Prof. Dr. A... Springer, die obligate Psychotherapie (2 Jahre bzw 50 Stunden, mit oder ohne Schummeln) samt Befund und dann "abschließend" wieder ein "casting" beim Springer, der dann auch ein paar seiner zwanghaften ;-) Gedankengänge gutachterisch zu Papier bringen "musste", damit die Kasse "dürfen darf"...

Nunja, es musste nicht unbedingt Springer sein. Facharztgutachten mussten es sein. Im Zuge des "castings" muss auch noch, zur Erlangung der gnädigst erlaubten PÄ, die abschließend erniedrigende Fleischbeschau nach OP durch Gerichtsmedizin in Person Dr.in Friedrich erwähnt werden - mitsamt Durchkauen der Geschichte von A-Z, von Kleinkind bis OP fürs Gutachten (damit's schön lang wird und ordentlich Seitenhonorar bringt).

Ad Springer: Der wurde einst allein durch seine umstrittene Publikation zum Thema zum "TS-Papst". Selbst noch zu einer Zeit, als er sich bereits in Kalksburg der Problematik Alkohol zugewendet hat und von TS längst nichts mehr wissen wollte. Inhaltlich hat er sich neben seiner Theorie TS = verhinderte (= od. so ähnl.) Homosexualität in besagter Publikation sich in einem Gerichtsgutachten Ende 80/Anfang 90 um die OP-Kostenerstattung auf OP = Ultima ratio festgelegt.

Was das "obligate" betrifft: Im Prinzip und realiter ja. Aber nur, soweit es um die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ging und geht. Mehr dazu unterhalb in Antwort an Mike-Tanja.
Zitat



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