Beitrag #19
04.10.2014, 20:41
Bähandlungsrichtlinien wieder revidert!
Eine Zusammenfassung der Änderungen der Revisionen von August und nun zuletzt vom 1. Oktober findet sich auf TransX - News.
Für die Praxis wird sich dadurch nicht viel ändern. Neu ist insbesondere, dass der therapeutische Prozess vor der Hormonbehandlung weiter verlängert werden kann, da die Behandlung „koexistentielle psychischer, sozialer und/oder somatischer Störungen Störungen“ nun in jedem Fall angesagt ist.
Kennt ihr jemand, dem man keine "koexistentiellen Störungen" unterstellen kann?
Nun gut, die dritte Version der Bähandlungsrichtlinien bestätigt: das BMG übt noch. Vielleicht kommen sie nach 20 Revisionen d'rauf, welcher Blödsinn da wirklich d'rin steht.
Eine Zusammenfassung der Änderungen der Revisionen von August und nun zuletzt vom 1. Oktober findet sich auf TransX - News.
Für die Praxis wird sich dadurch nicht viel ändern. Neu ist insbesondere, dass der therapeutische Prozess vor der Hormonbehandlung weiter verlängert werden kann, da die Behandlung „koexistentielle psychischer, sozialer und/oder somatischer Störungen Störungen“ nun in jedem Fall angesagt ist.
Kennt ihr jemand, dem man keine "koexistentiellen Störungen" unterstellen kann?
Nun gut, die dritte Version der Bähandlungsrichtlinien bestätigt: das BMG übt noch. Vielleicht kommen sie nach 20 Revisionen d'rauf, welcher Blödsinn da wirklich d'rin steht.