Beitrag #2
07.10.2014, 18:05
(06.10.2014, 20:52)Tanya15 schrieb: Hallo
Ich werde am 22.10 die Anträge für Personenstands/Namens Änderung in der Östereichische Botschaft in Berlin abgeben . Das solche Anträge bei Österreichischen Ausländer direkt nach Wien geschickt (Zuständige Behörde ) . Es geht um folgendes habe gelesen das "In Wien wird etwa explizit die Diagnose "Transidentität" verlangt wird". In meinen ganzen Gutachten steht die Standard Diagnose laut ICD-10 :F64.0 Transsexulismus. Wird das Probleme geben auf dem Amt ? Aber solche bezeichnung "Transidentität gibts ja gar nicht in den ICD-10.
Ich glaube nicht, dass das etwas ausmacht.
Der Magistrat der Stadt Wien ist, im Gegenteil, vermutlich sogar besonders "genderpolitisch korrekt" dahingehend, dass beachtet wird, dass viele Trans-Menschen Begriffe mit "transsex***" drin ablehnen, weil sie den Eindruck erwecken, es ginge hier vorrangig um ein sexuelles Problem.
Das heißt aber nicht, dass Anträge abgelehnt werden dürfen, bloß weil das "Zauberwort" nicht drinsteht.
F-64.0 ist eine wissenschaftlich gültige medizinische Diagnose, deren Bedeutung jedem Menschen klar wird, der sie im ICD-Index nachschlägt.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -