Beitrag #2
12.10.2014, 02:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.10.2014, 02:55 von Elisabeth I..)
Um ehrlich zu sein, ich verstehe eure (TransX) Aufregung um diese "Empfehlung" nicht so ganz:
* Woran ihr den offenen Brief aufhängt, geht völlig am Kern der Sache vorbei: Der Nachweis des Vorliegens von DSM/ICD kommt in den "Empfehlungen" genau einmal vor - nämlich im Zusammenhang mit den vorgeblichen Erfordernissen für eine Personenstandsänderung.
* Was jedoch in den "Empfehlungen" in Hinblick auf das Personenstandsrecht drinnen steht, ist nichts als heiße Luft; oder, wie ihr das durchaus treffend auf der TransX-Website dargestellt habt: "Eine schlichte Kompetenzüberschreitung ist, dass das Gesundheitsministerium hier den Standesämtern empfiehlt, welche Indizien für die Prüfung eines Geschlechtswechsel heranzuziehen sind. Offensichtlich sollte dem Innenministerium ein Podium zur Artikulation seiner überholten Vorstellungen gegeben werden.
Sie (nämlich die Leute in den beiden Ministerien Gesundheit und Inneres) haben eben doch noch immer nichts aus den höchstgerichtlich kassierten beiden TS-Erlässen gelernt.
* Das Gesundheitsministerium hat nunmal den BeamtInnen der dem Innenministerium unterstellten Standesämtern nichts anzuschaffen. Und noch weniger haben derartige "Empfehlungen" personenstandsrechliche Auswirkung auf die Betroffenen, die sich um eine PStÄ bemühen, wie ja im Zuge der Aufhebung der TS-Erlässe ausreichend ausjudiziert wurde.
* Damit, dass ihr euch über den falsch geannten § 16 statt § 41 PStG dermaßen aufregt, rückt ihr einen formalen Nebenschauplatz in den unwichtigen Blickwinkel und lenkt von den wirklich wichtigen Dingen ab. Bis Oktober 2013 war es nunmal § 16 PStG 1983, erst danach § 41 PStG 2013 - hier wurde schlichtweg in der Endfassung der "Empfehlungen" vergessen redaktionell nachzuziehen.
Sowas kommt öfters vor - sogar in Gesetzen selbst passieren derartige Fauxpas. (Als Beispiel aus dem PStG und fast TG-relevant sei angeführt: Dass die geschlechtsspezifische Vornamensgebung nur auf im Ausland eingetretene Personenstandsfälle zutrifft, wurde weder mit irgendeiner Novelle des PStG 1983 (§ 21 Abs 2 iVm § 2 Abs 2) noch mit dem PStG 2013 (§ 13 Abs 2 iVm § 35 Abs 2) korrigiert.)
* Der wirklich relevante Punkt, den ihr jedoch nicht bemängelt, ist doch der, dass die ganze Quältour, entgegen den Beteuerungen ("Diese Empfehlungen sind nicht im Zusammenhang mit der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zu sehen. Dies ist Verhandlungsgegenstand der Vertragspartner.") letztlich (aus Betroffenensicht) nur dazu dient, um die Hormonbehandlung bzw. operative und sonstige Maßnahmen von der zuständigen Krankenkassa bezahlt zu bekommen.
* Der zweite relevante Punkt seit jeher, den ihr noch immer nicht bemängelt, ist der, dass zwar jede Menge Psy*stunden gefordert werden, diese aber, trotz "Zwang" nicht von den Krankenkassen bezahlt werden (von dem Minibetrag abgesehen, der seit Ende der 1990er allgemein für psychotherapeutische Behandlung als Kostenbeitrag von der Kasse erstattet wird).
* Woran ihr den offenen Brief aufhängt, geht völlig am Kern der Sache vorbei: Der Nachweis des Vorliegens von DSM/ICD kommt in den "Empfehlungen" genau einmal vor - nämlich im Zusammenhang mit den vorgeblichen Erfordernissen für eine Personenstandsänderung.
* Was jedoch in den "Empfehlungen" in Hinblick auf das Personenstandsrecht drinnen steht, ist nichts als heiße Luft; oder, wie ihr das durchaus treffend auf der TransX-Website dargestellt habt: "Eine schlichte Kompetenzüberschreitung ist, dass das Gesundheitsministerium hier den Standesämtern empfiehlt, welche Indizien für die Prüfung eines Geschlechtswechsel heranzuziehen sind. Offensichtlich sollte dem Innenministerium ein Podium zur Artikulation seiner überholten Vorstellungen gegeben werden.
Sie (nämlich die Leute in den beiden Ministerien Gesundheit und Inneres) haben eben doch noch immer nichts aus den höchstgerichtlich kassierten beiden TS-Erlässen gelernt.
* Das Gesundheitsministerium hat nunmal den BeamtInnen der dem Innenministerium unterstellten Standesämtern nichts anzuschaffen. Und noch weniger haben derartige "Empfehlungen" personenstandsrechliche Auswirkung auf die Betroffenen, die sich um eine PStÄ bemühen, wie ja im Zuge der Aufhebung der TS-Erlässe ausreichend ausjudiziert wurde.
* Damit, dass ihr euch über den falsch geannten § 16 statt § 41 PStG dermaßen aufregt, rückt ihr einen formalen Nebenschauplatz in den unwichtigen Blickwinkel und lenkt von den wirklich wichtigen Dingen ab. Bis Oktober 2013 war es nunmal § 16 PStG 1983, erst danach § 41 PStG 2013 - hier wurde schlichtweg in der Endfassung der "Empfehlungen" vergessen redaktionell nachzuziehen.
Sowas kommt öfters vor - sogar in Gesetzen selbst passieren derartige Fauxpas. (Als Beispiel aus dem PStG und fast TG-relevant sei angeführt: Dass die geschlechtsspezifische Vornamensgebung nur auf im Ausland eingetretene Personenstandsfälle zutrifft, wurde weder mit irgendeiner Novelle des PStG 1983 (§ 21 Abs 2 iVm § 2 Abs 2) noch mit dem PStG 2013 (§ 13 Abs 2 iVm § 35 Abs 2) korrigiert.)
* Der wirklich relevante Punkt, den ihr jedoch nicht bemängelt, ist doch der, dass die ganze Quältour, entgegen den Beteuerungen ("Diese Empfehlungen sind nicht im Zusammenhang mit der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zu sehen. Dies ist Verhandlungsgegenstand der Vertragspartner.") letztlich (aus Betroffenensicht) nur dazu dient, um die Hormonbehandlung bzw. operative und sonstige Maßnahmen von der zuständigen Krankenkassa bezahlt zu bekommen.
* Der zweite relevante Punkt seit jeher, den ihr noch immer nicht bemängelt, ist der, dass zwar jede Menge Psy*stunden gefordert werden, diese aber, trotz "Zwang" nicht von den Krankenkassen bezahlt werden (von dem Minibetrag abgesehen, der seit Ende der 1990er allgemein für psychotherapeutische Behandlung als Kostenbeitrag von der Kasse erstattet wird).