Beitrag #3
01.02.2015, 22:00
(01.02.2015, 21:48)Mia schrieb: Glückwunsch
In deinem Fall hätte die Angleichung tatsächlich Rechtliche Folgen, wegen der Personenstandsänderung, die Heirat wäre damit ungültig, aber das kann man ja in eine eingetragene Partnerschaft umändern.
Woher stammt denn diese Information?
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -