Beitrag #7
02.02.2015, 08:52
(01.02.2015, 22:00)Mike-Tanja schrieb:(01.02.2015, 21:48)Mia schrieb: Glückwunsch
In deinem Fall hätte die Angleichung tatsächlich Rechtliche Folgen, wegen der Personenstandsänderung, die Heirat wäre damit ungültig, aber das kann man ja in eine eingetragene Partnerschaft umändern.
Woher stammt denn diese Information?
Lt Pressemitteilung v. 23.07.2008 ist § 8Abs1Nr 2 nicht mehr anwendbar.
Im BGBI I s.1978 wurde § 8Abs1Nr2 gestrichen.
Das heißt definitiv, eine rechtlich bestehende Ehe braucht nicht geschieden
werden.
Es ist also ein ganz kleiner elitärer Kreis ,der in D eine in diesem Falle
gleichgeschlechtliche Ehe weiterführen kann.