Beitrag #10
02.02.2015, 13:45
(01.02.2015, 23:22)Mia schrieb: Von einem befreundetem Paar das verheiratet war.
Es stimmt aber nicht.
Der Verfassungsgerichtshof hat in der Entscheidung, durch die der "Scheidungszwang" vor einer PÄ abgeschafft worden ist (VfGH Erkenntnis vom 8.6.2006, VfSlg 17849/2006), festgehalten, dass die Personenstandsänderung auf die Gültigkeit einer Ehe keine unmittelbare Auswirkung hat. Die Ehe kann also eventuell (von der Cis-Frau, also der ursprünglichen Ehegattin) gerichtlich angefochten werden; die Ehe wird aber weder im Nachhinein nichtig (weil zwei Personen gleichen Geschlechts nicht von der/vom Standesbeamt/in/en getraut werden dürfen), noch wird sie durch die PÄ automatisch in eine eingetragene (gleichgeschlechtliche) Partnerschaft umgewandelt.
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