Beitrag #8
04.02.2015, 11:38
Sehr aussagekraeftig erscheint mir ein Nebensatz in der schriftlichen Einverstaendniserklaerung zu sein:
Die Moeglichkeit zum Orgasmus durch Stimulierung des Penis ist nicht mehr gegeben.
Also nachher nicht raunzen oder gar gerichtlich klagen, wenn es entgegen anders lautender Beteuerungen vielleicht doch nicht klappen sollte. Unterschrieben ist unterschrieben.
Die Moeglichkeit zum Orgasmus durch Stimulierung des Penis ist nicht mehr gegeben.
Also nachher nicht raunzen oder gar gerichtlich klagen, wenn es entgegen anders lautender Beteuerungen vielleicht doch nicht klappen sollte. Unterschrieben ist unterschrieben.