Beitrag #5
17.02.2015, 09:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2015, 09:57 von Granada.)
Das steht im verlinkten Dokument mit den Behandlungsrichtlinien:
"Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Gültigkeit aller Stellungnahmen, die im Zuge des Behandlungsprozesses erstellt werden, nach längstens zwölf Monaten erlischt."
Mich ärgert das sehr, weil jetzt die Mühle wieder von vorne losgeht. Im Prinzip müßte man dagegen klagen, aber das dauert noch länger und ist zermürbend, denn im Grunde ist das nichts anderes, als z.B. wenn man ein Auto nach Österreich importiert, das vor 1992 erstzugelassen wurde. Hier hat die EU-Kommission ebenfalls Österreich dazu verdonnert, diese Fahrzeuge von der NOVA zu befreien, denn vor 1992 gab es keine NOVA für PKW. Stichworte: Bestandssschutz und Rechtssicherheit. Aber man sieht schon, es mußte erst mal wieder die EU einschreiten und Österreich klagen, damit sich was ändern konnte.
"Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Gültigkeit aller Stellungnahmen, die im Zuge des Behandlungsprozesses erstellt werden, nach längstens zwölf Monaten erlischt."
Mich ärgert das sehr, weil jetzt die Mühle wieder von vorne losgeht. Im Prinzip müßte man dagegen klagen, aber das dauert noch länger und ist zermürbend, denn im Grunde ist das nichts anderes, als z.B. wenn man ein Auto nach Österreich importiert, das vor 1992 erstzugelassen wurde. Hier hat die EU-Kommission ebenfalls Österreich dazu verdonnert, diese Fahrzeuge von der NOVA zu befreien, denn vor 1992 gab es keine NOVA für PKW. Stichworte: Bestandssschutz und Rechtssicherheit. Aber man sieht schon, es mußte erst mal wieder die EU einschreiten und Österreich klagen, damit sich was ändern konnte.