Beitrag #7
17.02.2015, 23:30
(17.02.2015, 23:12)Sandra_Schmid schrieb:(17.02.2015, 09:53)Granada schrieb: Das steht im verlinkten Dokument mit den Behandlungsrichtlinien:ist das so etwas wie ein teil eines transsexualitaetsgesetzes?
"Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Gültigkeit aller Stellungnahmen, die im Zuge des Behandlungsprozesses erstellt werden, nach längstens zwölf Monaten erlischt."
Mich ärgert das sehr, weil jetzt die Mühle wieder von vorne losgeht. Im Prinzip müßte man dagegen klagen,
Nein, das ist kein Gesetz, keine Verordnung, kein verbindlicher Rechtsakt. Nur eine unverbindliche (aber nicht ganz unbeachtliche) Zusammenfassung von Expertenmeinungen durch das Bundesministerium für Gesundheit.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -