Beitrag #8
05.03.2015, 13:29
(04.03.2015, 11:46)newt schrieb: [hier gekürzt] also ich habe mitte märz einen termin beim magistrat, mal mit allen vorhandenen dokumenten und berichte dann wie es gelaufen ist.
gute frage wo meine geburt hier registriert ist, hab leider gar nie was davon gehört ob überhaupt und wenn dann wo, das könnt, wenns geschehen ist, in wien alles sein, was in wien alles in frage kommen könnte. ich habe lediglich eine übersetzung der ungarischen geburtsurkunde, die bislang überall so akzeptiert wurde. nach etwas anderem hat mich bislang nie jemand gefragt.
Na, das sieht ja nicht so schlecht aus!
Falls Du, eher wider mein Erwarten, nicht erfasst bist, dann ersuch' einfach den Wiener Magistrat, deine durch die ungarische Geburtsurkunde nachgewiesene Geburt im LPR und ZPR (= lokales und zentrales Personenstandsregister) einzutragen. Bist Du einmal eingetragen, dann ist der Magistrat Wien (bzw. der Bürgermeister von Wien als formelle Personenstandsbehörde) für das weitere Verfahren zur PÄ zuständig. In Wien geht eine PÄ nach allen Berichten, die wir hier im Forum gelesen haben, ziemlich problemlos. Bei der Ersteintragung wird natürlich das in der ungarischen Geburtsurkunde eingetragene (Geburts-) Geschlecht erfasst.
Falls Du bereits erfasst bist, dann ist eh alles klar, es sei denn, das Standesamt der Ersteintragung wäre nicht in Wien.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -