Beitrag #40
12.04.2015, 20:29
(12.04.2015, 11:47)newt schrieb: [hier gekürzt]
es ist die möglichkeit geboten, anträge einzureichen.
statt dessen hypothesen auf zu stellen ist schlicht komplett unnütz.
und ich gehe mal davon aus dass im TG bereich alles mit einem abgelehnten antrag angefangen hat. warum also jetzt auf einmal angst davor entwickeln?
[hier auch gekürzt]
Ja, das kann man. Vielleicht könnte man ja die Finanzierung eines entsprechenden Musterprozesses organisieren.
Dazu müsste man, da die zuständige Sozialversicherung den Antrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ablehnen wird, letztlich die Sozialgerichte davon überzeugen, dass eine Brustvergrößerung bei einer Transfrau eine Behandlung ist, die "zur Beseitigung anatomischer oder funktioneller Krankheitszustände" dient (§ 133 Abs. 3 ASVG). Das wird schwer sein. Ist meines Wissens erst bei ganz wenigen (und meist viel dramatischeren) Indikationen für plastisch-chirurgische OPs gelungen.
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