Beitrag #41
12.04.2015, 20:41
kann man in der angelegenheit verfahrenshilfe(anwalt) in anspruch nehmen wenn die finanziellen voraussetzungen entsprechend sind?
bräuchte es nicht auch eine stellungnahme mindestens des behandelnden psychotherapeuten dass gesprächstherapie im gegebenen fall nicht die richtige therapieform ist? (falls es so ist, also mit begründung)
bräuchte es nicht auch eine stellungnahme mindestens des behandelnden psychotherapeuten dass gesprächstherapie im gegebenen fall nicht die richtige therapieform ist? (falls es so ist, also mit begründung)