Beitrag #9
03.05.2015, 17:00
(02.05.2015, 23:40)Bonita schrieb:(02.05.2015, 21:45)Mike-Tanja schrieb: ... Wenn es für die Polizei irgendeinen Grund geben sollte, eine personenstandsrechtliche Geschichte zu ermitteln, müsste sie wohl unter Berufung auf die Amtshilfepflicht eine begründete Anfrage an das Standesamt des Geburtsorts schicken. Ob und unter welchen Bedingungen es sonst eine Möglichkeit gäbe, diese Daten direkt abzufragen, ...
Das ist seit dem ZPR (01.11.2014) wohl nicht mehr so:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/zpr...spx#t_1_09 schrieb:Können andere Behörden auf die ZPR-Daten zugreifen?
Alle Behörden haben im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereichs unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben die Möglichkeit, auf die Daten zugreifen.
Ja, auf die aktuellen Daten. Das heißt aber nicht zwingend, dass die (online) abfragen können, ob jemand immer schon "Meier" geheißen hat, und ob Frau Meier bei der Geburt nicht als Herr Meier eingetragen worden ist.
Ausdrücklich ist in § 48 Abs. 4 PStG 2013 vorgesehen, dass die Landespolizeidirektionen Daten zu Namensänderungen von strafmündigen Personen (über 14 Jahren) abfragen dürfen. Eine ausdrückliche korrespondierende Bestimmung für Personenstandsänderungen des Geschlechts fehlt.
(02.05.2015, 23:40)Bonita schrieb: Es "darf" schließlich sogar ein "ehemaliges" Amt wie das "Arbeitsmarktservice" sich die Daten aus dem ZMR ziehen, der AMS-"Kunde" braucht keinen Meldezettel (inkl Kopie, wie eben früher) mehr vorzeigen...
Das AMS ist kein ehemaliges Amt sondern ein durch Gesetz eingerichteter und mit behördlichen Aufgaben beliehener Rechtsträger. Also immer noch das, was man gemeinhin ein "Amt" nennt. Auch wenn sie dort Parteien inzwischen als "Kunden" bezeichnen.
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