transgender frau in einer männerzelle- baltimore/Usa
RE: transgender frau in einer männerzelle- baltimore/Usa
Beitrag #11
(03.05.2015, 18:04)Bonita schrieb: Freilich wirds erst eingepflegte Datensätze ab dem Einführungsdatum (01.11.2014) geben, auf welche eben auch die Polizei Zugriff hat (darum gings doch hier im Thread);

Wie in den meisten ö Ämtern/Behörden wird seit einigen Jahren die "papierlose" Verwaltung forciert, was bedeutet, dass alte Papier-Dokumente (also zB auch das "Geburtenbuch") eingescannt und als elektronisches Bild abrufbar sein werden bzw sind; Ob bzw wie weit da die Standesämter sind, weiß ich freilich nicht... [Rest gekürzt]

Das LPR/ZPR ist meines Wissens ein Datenbanksystem klassischen Stils, das heißt, es hat vordefinierte Datenarten.

Soweit Daten aus den alten Geburtenbüchern ins LPR/ZPR übernommen werden, sind sie systematisch oder anlassbezogen aus den früheren Personenstandsbüchern zu erfassen (§ 61 Abs. 2 PStG 2013, § 30 PStG-DV 2013). Ich verstehe das so, dass nicht nur bloß Seiten aus den alten Geburtenbüchern eingescannt werden dürfen, es sei denn als ein bloßer Zwischenschritt zur Extrahierung der Daten.

Eine bewilligte PÄ ist gemäß § 4 PStG-DV 2013 (Durchführungsverordnung zum PStG 2013) übrigens ein zwingender Anlass für eine Nacherfassung der (Alt-) Daten. Die verfahrensführende Behörde hat dazu gegebenenfalls dem Standesamt, bei dem das Geburtenbuch aufliegt, die Nacherfassung aufzutragen (§ 4 Abs. 2 PStG-DV 2013).

Ich bitte um Verständnis, dass ich keine weitere Diskussion zu diesen Fragen führen werde, da mich dies beruflich tangieren könnte.
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RE: transgender frau in einer männerzelle- baltimore/Usa - von Mike-Tanja - 04.05.2015, 13:03

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