Beitrag #16
21.07.2015, 11:56
(20.07.2015, 20:58)Sandra_Schmid schrieb: super.noch ein grund fuer alle lebensuntuechtigen nichtstuer,sich auf die faule haut zu legen.
Jeder bekommt einen Kostenzuschuss für eine Pychotherapie wenn die nötige Indikation da ist.
Die Überweisung bestätigt das ein Arzt meinte das du Pychotherapie bräuchtest. Das ist später zur einreichung bei der Krankenkassa nötig. Das kannst du dann machen wenn du 10h bezahlt hast und die Honorarnote bekommen hast. Mit dieser reichst du dann um Kostenzuschuss ein!
Nach 10h Therapie musst du einen Antrag auf Kostenzuschuss im voraus stellen und dieser muss bewilligt werden.
http://www.wgkk.at/portal27/portal/wgkkv...1&action=2
Übrigens bei Pychotherapie auf Krankenschein (also eine volle Kostenerstattung, sehr rar) wird auch eine Überweisung gebraucht jedoch übernimmt der Bewilligungsantrag dann der Therapeut
Hier könnte eine kreative Signatur stehen