Beitrag #67
26.07.2015, 18:40
Zitat:@Cappucetto: Wie meinst das genau in Bezug auf das Zitat "frei nehmen vs. Krankenstand?" Huh
Wenn du in den Urlaub gehst oder Zeitausgleich nimmst, um deine Op zu machen, "verliert" der Arbeitgeber nichts, weil er den Urlaub sowieso bezahlen muss und du ihn sowieso irgendwann mal nimmst. Wenn du aber in den Krankenstand gehst, was dir natürlich zusteht, bleibt er auf den 30 Prozent Selbstbehalt sitzen, wie ich oben ausführte. Das gilt für jeden Krankenstand, nicht nur für deinen speziellen. Nach 5 Wochen Krankenstand erhält der Arbeitnehmer das Krankengeld dann direkt von der Krankenkasse und der Arbeitgeber ist aus dem Schneider. Drum wäre ihm vermutlich lieber, du würdest deine Op im Urlaub machen.
