DE: Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexualität
RE: DE: Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexuali
Beitrag #16
(28.07.2015, 13:12)Bonita schrieb: [hier gekürzt] Wir hatten vor einiger Zeit einen jungen in Ungarn geborenen TransMann, der zwar quasi ein Leben lang in Ö/Wien schon lebt (und Ö Staatsbürger ist), aber auch die (Geburts-) Dokumente in Ungarn (aAdW) liegen hatte - aber vom Wr. Magistrat volle Unterstützung bekam; [hier auch gekürzt]

Die entscheidenden Punkte hier sind "ein Leben lang in Ö/Wien schon lebt" und "(und Ö Staatsbürger ist)" - dann ist es kein Problem. Anwendbarkeit österreichischen Rechts und Zuständigkeit der österreichischen Personenstandsbehörden waren gegeben, nur die Geburtsregistrierung war in Ungarn (und die Beschaffung von Nachweisen daher etwas komplizierter).

Durch die Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich kann sich m.E. kein/e Deutsche/r, von Doppelstaatsbürgerschaften mal abgesehen, der Anwendbarkeit deutschen Rechtes und der Zuständigkeit deutscher Behörden bei der PÄ entziehen. Egal wie lange sie/er sich hier aufhält.
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