Beitrag #8
19.08.2015, 10:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2015, 10:47 von iris_evenstar.)
(19.08.2015, 09:56)prof schrieb: Und worauf ich persönlich neugierig bin: was steht dann in der Geburtsurkunde? ^^
Also das kann ich beantworten. Bei uns ist dieselbe Konstellation quasi "umgekehrt" vorhanden (Cis- und Transfrau in eingetragener Partnerschaft mit gemeinsamem Kind). Wenn ich mein eigenes, lelibliches Kind nicht stiefkindadoptiert hätte, wäre ich als "Vater" in die Geburtsurkunde eingetragen worden. So stehe ich im Moment in einer Rubrik "Vater / Wahlelternteil", was eigentlich auch nicht viel besser ist und in naher Zukunft noch einer Klage auf nichtdiskriminierende Geburtsurkunden bedarf.
Im umgekehrten Falle wäre es noch klarer. Da auch im österreichischen ABGB der Grundsatz "Mater semper certa est" („die Mutter ist immer sicher“) gilt, kann man diese wohl auch nicht als "unbekannt" o.ä. angeben und eine Stiefkindadoption durchführen. Daher würde der betreffende Transmann wohl mit Sicherheit als "Mutter" eingetragen werden. Aber da kann unsere Rechtsexpertin Mike-Tanja vielleicht mehr dazu sagen.
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