Beitrag #8
27.08.2015, 19:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.08.2015, 12:47 von Mike-Tanja.)
(27.08.2015, 17:37)sternschnuppe schrieb: [hier gekürzt]
Aber ich hoffe halt, dass es da keine rechtliche Klausel bzw. einen Druck von welcher Seite auch immer gibt die mich/uns dann zur PÄ drängt....
Keine Sorge, so etwas gibt es nicht.
Jeder Mensch muss in die Kategorien "Frau" oder "Mann" eingeordnet werden, weil sich daran noch einzelne Rechtsfolgen knüpfen (u.a. Wehr-/Zivildienstpflicht, Pensionsalter, Verpartnerung oder Eheschließung, je nach der/dem gewählten Partner/in). Aber ich habe noch nie gehört, dass jemals der Versuch unternommen worden wäre, einen Geschlechtseintrag von Amts wegen richtig zu stellen. Etwa nach dem Motto: "Nein, mit dem Busen und ohne Bart gehen sie bei unserem Standesamt nicht mehr als Mann durch!"
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -