(04.09.2015, 14:41)Sunnymoon schrieb: Bevor hier alle ihren Mist schreiben mit null Infos...
Wenn du schon Information weitergeben möchtest dann bitte auch richtig!
http://transx.at/Lib/Law/BMG%20BehaEmpfe...201502.pdf
Ich Zitiere aus den aktuellen Behandlungsrichtlinen (stand 2015).
6. Vor operativen Eingriffen
Am Ende dieser Transitionsphase soll bei Wunsch nach geschlechtsanpassenden operativen Eingriffen eine neuerliche
- klinisch-psychologische (a)
ODER
- psychotherapeutische Stellungnahme (a)
- sowie eine psychiatrische Kontrolluntersuchung und Stellungnahme (b)
durchgeführt werden.
Aus der, von der/dem Fallführenden zusammengefassten konsensuellen Stellungnahme(a&b) soll die Kontinuität und Unbeeinflussbarkeit des transsexuellen Wunsches bzw. der angestrebten Geschlechtsrolle klar hervorgehen
Also wird nicht zwingend ein Therapeut benötigt! Auch liegt nicht die letzte Entscheidung beim Therapeuten sondern bei der Krankenkasse die, die Behandlungsrichtlinie sehr ernst nimmt!
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Wenn du folgende Frage stellst
(04.09.2015, 00:37)Ann Lie schrieb: ... Hab gelesen das es den Alltagstest gar nicht mehr gibt, da hieß es wieder für OP schon. Kenn mich nicht aus...
Wenn du soweit bist eine GAOP zu machen. Wirst du dich auch nicht mehr dieser Frage stellen. Das ist das was wir dir erklären wollten!
(Da du aber nicht darauf eingegangen bist und uns sonst nicht ganz klar machen konntest wie deine Rahmenverhältnisse aussehen. Gehen wir davon aus das vl. nicht alles so läuft wie es sein sollte!)
Hier könnte eine kreative Signatur stehen