Beitrag #16
06.09.2015, 18:24
(06.09.2015, 01:26)Ann Lie schrieb: Hallo
Ich steh im Kaufvertrag und Grundbuch drinnen, wir haben Eigentum. Bin sozusagen gleichberechtigte Miteigentümerin doch das scheint sie nicht zu interessieren. Bei einer weiblichen HRt setzen wir dich vor die Tür so der Ton. [Rest gekürzt]
Es kommt natürlich darauf an, was genau im Grundbuch (dingliche Vorkaufsrechte, Belastungs- und Veräußerungsverbote) und in entsprechenden Verträgen (Nutzungsvereinbarung) steht, aber als (schlichte) Miteigentümerin an einer Liegenschaft hat man potenziell rein rechtlich einige Druckmittel zur Hand. Man kann etwa, wenn man sich mit den anderen Miteigentümern zerstritten hat, die Ablösung des eigenen Anteils zum Verkehrswert verlangen und dies durch die Androhung einer Teilungsklage, die zur Zivilteilung, also zur gerichtlichen Versteigerung der Liegenschaft und Aufteilung des Erlöses führen würde, unterstreichen.
Man muss allerdings bereit sein, solche Dinge als Druckmittel einzusetzen und einen Streit auch auszutragen. Man kann nicht sein Recht verlangen und gleichzeititg von dem Wunsch erfüllt sein, von den Verwandten geliebt und akzeptiert zu werden. Solange das so ist, werden die Verwandten psychologisch immer am längeren Hebel sitzen.
Man braucht jedenfalls keine Angst haben, dass aus einem Status als TG, TS oder IS irgendein rechtlicher Nachteil abgeleitet werden kann. Mit vielleicht einer Ausnahme: In einem Streit um die Obsorge für gemeinsame Kinder gibt es da noch keine oder kaum praktische Erfahrungswerte.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -