Beitrag #19
07.09.2015, 08:41
(06.09.2015, 18:24)Mike-Tanja schrieb: [mögliche Rechtsstreitigkeiten, hier: Um Eigentumswohnung]
Man muss allerdings bereit sein, solche Dinge als Druckmittel einzusetzen und einen Streit auch auszutragen. Man kann nicht sein Recht verlangen und gleichzeititg von dem Wunsch erfüllt sein, von den Verwandten geliebt und akzeptiert zu werden. Solange das so ist, werden die Verwandten psychologisch immer am längeren Hebel sitzen.
Aus all den bisherigen Beiträgen von Ann Lie in diesem Thread samt ihrem Startbeitrag lese ich - entgegen dem von ihr gewählten Betreff - heraus, dass in ihrem Fall weniger eine konkrete Rechtsberatung mit rechtsanwaltlicher Hilfe und pipapo vonnöten sein wird, denn eine sozialpsychologische Betreuung. Mit dieser braucht nicht nur die eigene Aufarbeitung mit dem System Familie verbunden sein, sondern kann diese auch die Hilfestellung durch Sozialarbeiter/innen und Mediator/innen beinhalten, um die sozialen Verständnisprobleme möglichst aufzulösen; oder aber schlechtestenfalls um zu helfen zu einer einvernehmlichen und für alle Beteiligten tragfähigen Lösung bzw. Trennung / Scheidung zu kommen.
Insofern verweise ich nochmals auf die Beratunsstelle Courage mit der Filiale in Innsbruck, wie ich in diesem posting ausgeführt habe.
Mike-Tanja schrieb:Man braucht jedenfalls keine Angst haben, dass aus einem Status als TG, TS oder IS irgendein rechtlicher Nachteil abgeleitet werden kann. Mit vielleicht einer Ausnahme: In einem Streit um die Obsorge für gemeinsame Kinder gibt es da noch keine oder kaum praktische Erfahrungswerte.
Kinder scheinen im gegebenen Fall nicht mit betroffen zu sein, was in der beschriebenen Situation natürlich von Vorteil ist. Soweit es die Erfahrungswerte betrifft: Da haben sich hoffentlich und wahrscheinlich die gerichtlichen und jugendamtlichen Umstände "zum Wohl der Kinder" seit den 1990ern verbessert. Transphobische Entscheidungen auch zum tatsächlichen "Unwohl der Kinder" sind jedoch nach wie vor sicherlich nicht auszuschließen.
Was das Rechtsthema Trennung bzw. Ehe/auflösung/scheidung betrifft, erinnere ich an die OGH-Entscheidung, die ich in dem Thread Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund hierzuforums eingebracht habe. Insb. ist dazu auch mein ergänzender Beitrag hier zum Teufel im Detail von Interesse. Auf diese neue Rechtssprechung sollte im Trennungsfall - gerade wenn auch materielle Werte im Spiel sind - vorsorglich Bedacht genommen werden.