Beitrag #8
24.09.2015, 06:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.09.2015, 06:51 von Bonita.)
Als Hinweis gedacht, denn sonst lassen sich manche womöglich ganz davon abbringen...
Es gibt in Deutschland die sog Prozesskostenhilfe - in der Schweiz die Unentgeltliche Rechtspflege - sowie Verfahrenshilfe in Österreich und Liechtenstein.
Zumindest in Österreich benötigt man aber kein Gerichtsverfahren für die Namensänderung bzw Personenstandsänderung.
Bei anderen Verfahren: Wenn man zB grade etwas geerbt hat, dann hat man da wohl auch in Österreich nicht/so schnell die Möglichkeit dazu - ebenso wenn man innerhalb der anherigen drei Jahre Frist wieder mehr zB Einkommen hat...
(23.09.2015, 20:35)Eva_Tg schrieb: ... die Gerichtskasse ...
Es gibt in Deutschland die sog Prozesskostenhilfe - in der Schweiz die Unentgeltliche Rechtspflege - sowie Verfahrenshilfe in Österreich und Liechtenstein.
Zumindest in Österreich benötigt man aber kein Gerichtsverfahren für die Namensänderung bzw Personenstandsänderung.
Bei anderen Verfahren: Wenn man zB grade etwas geerbt hat, dann hat man da wohl auch in Österreich nicht/so schnell die Möglichkeit dazu - ebenso wenn man innerhalb der anherigen drei Jahre Frist wieder mehr zB Einkommen hat...
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