Beitrag #13
24.09.2015, 17:51
(24.09.2015, 10:41)Eva_Tg schrieb: Tut mir leid, aber so sind nunmal die Fakten, das Gerichtsverfahren zur PÄ/VÄ in Deutschland verursacht mehrere Tausend Euro an Kosten. und ob man Prozesskostenhilfe kriegt kann sich jeder selbst ausrechnen. Ich halte es jedenfalls für sehr blauäugig, zu denken, dass man die PÄ/VÄ in Deutschland umsonst bekommt.
Da erhebt sich die laienhafte Frage, ob diese Art der Verfahren nicht über den Rechtsweg bis zu den Höchstgerichten angegriffen werden kann. Notfalls bis zum EGMR [Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte] wegen Verletzung div. Artikel der MRK. Als Gründe fielen mir dazu z.B. ein: Unverhältnismäßigkeit des Verfahrens und damit Verletzung auf ein ordentliches Gerichtsverfahren; oder unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre; oder ...
Nur mal so als Denkansatz.