Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #26
(25.09.2015, 13:10)Mike-Tanja schrieb:
Es gibt aus meiner Sicht zwei Hauptmotive für den behördlich aufgestellten TS-Parcours. Das unredliche ist, dass möglichst viele Interessengruppen geschäftlich am Kuchen beteiligt werden sollen (durch Privat- oder Kassen-Honorare, Sachverständigengebühren, etc.). Das redliche ist, dass der Chirurg, der für den massiven körperlichen Eingriff der gaOP die Verantwortung übernehmen muss, die größtmögliche Sicherheit haben soll, dass er nachher nicht wegen einer schweren, verstümmelnden Körperverletzung mit Dauerfolgen straf- und zivilrechtlich belangt werden kann.

Einspruch:

Der redliche Grund trifft so nicht zu. In doppelter Hinsicht nicht:
* Zum einen hat der behördliche TS-Parcour klarerweise nichts mit den Ärzten zu tun, sondern dient einzig zur Schikane, damit der Staat seiner Pflicht nachzukommen gewillt ist seine Personenstands-Buchhaltung auf Letztstand zu bringen, vulgo Geschlecht u/o Vorname/n im Geburtenbuch zu ändern.
* Zum anderen kann keine Behörde und kein Gericht - wie auch die Krankenkassen nicht - den Ärzten Vorschriften hinsichtlich vorgelegter Gutachten machen. Wenn der Wunscharzt auch ohne oder mit windigen Gutachten ga-operiert, dann darf er das. Dass es kaum einer macht/machen wird, ist wieder eine andere Sache und hängt mit der von dir angesprochenen Haftung zusammen. Aber: Auch in Wien soll an einem Krankenhaus schon auf Basis windiger Gutachten operiert worden sein. Von einem Arzt, der zur damaligen Zeit als der OP-Guru in Österreich galt.

(25.09.2015, 13:10)Mike-Tanja schrieb:
In diesem Sinne war die Intention der "kleinen Lösung" nach dt. TSG, den Betroffenen zumindest ein einigermaßen diskriminierungsfreies Leben mit neuem Namen zu ermöglichen. Dem dt. TSG und seinem Gesetzgeber kann man aber sicher nicht nachsagen, dass sie die PÄ erleichtern oder sogar dazu ermutigen wollten. U.a. deswegen wurde ja sogar ursprünglich die gaOP zur Bedingung für die vollständige Anerkennung als Frau gemacht. [...]

Auch hier Einspruch:

Die verpflichtende gaOP - eigentlich vielmehr: die Unfruchtbarmachung/Kastration - hatte nichts mit verhindern oder erleichtern oder ermutigen zu tun. Der tatsächliche Hintergrund war das bipolare Weltbild, das es um jeden Preis aufrechtzuerhalten galt. Denn Frau mit Penis geht in so einem Weltbild nicht. Und Mann mit Eierstöcken und Gebärmutter geht nach so einem Weltbild ebenfalls nicht. Das unter vorsätzlicher Inkaufnahme von Reuepatient/innen, weil sie in die OP hineingetrieben wurden, um die ersehnten (Personenstands-)Papiere mit dem erträumten Geschlechtseintrag zu bekommen.
Zitat



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