Beitrag #14
29.09.2015, 00:04
(28.09.2015, 22:24)Mike-Tanja schrieb:(26.09.2015, 03:48)Elisabeth I. schrieb: [hier gekürzt] Bis dahin fließt noch viel Wasser die Donau hinunter, falls es denn je dazu kommt und nicht doch ein Schwulen- oder Lesbenpaar zwischezeitlich über den Gleichheitsgrundsatz vor den VfGH gezogen ist um die Begründung der gleichgeschlechtlichen zu erzwingen.
Halte ich in den nächsten 10 bis 20 Jahren für aussichtslos. Der VfGH hat bereits klar zum Ausdruck gebracht, dass er zwar keine sachlichen Gründe für materielle Unterschiede zwischen Ehe und EP sieht aber es für gerechtfertigt hält, die Rechtsform der Ehe heterosexuellen Paaren vorzubehalten.
Zu dem von dir zitierten Teil meiner Aussage, damit es klarer herauskommt: Der Teilsatz "Bis dahin fließt noch viel Wasser die Donau hinunter, falls es denn je dazu kommt" bezog sich auf die von der Parlaments-BI geforderte Änderung des § 44 ABGB zur Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben ("da ja ohnedies erst der Gesetzesentwurf zu gießen und vom Parlament abzustimmen ist"). Ein bisschen habe ich das natürlich auch ironisch-polemisch formuliert - denn es ist tatsächlich die Frage was früher kommt: die politische oder die höchstgerichtlich verordnete Öffnung der Ehe.
Zu deiner Argumentation:
Ja, danke für den Einwand. Da hast du unfraglich recht. Meiner Erinnerung nach entspringt diese VfGH-RSpr jedoch noch auf die Zeit bevor die unsäglichen TS-Erlässe höchstgerichtlich zu Fall gebracht wurden.
Seitdem hat sich real die Situation geändert - und dahin geht mein Ansatz:
Heute bräuchte - selbst wenn der VfGH diesbezüglich noch nicht gesprochen hätte - nicht mehr versucht werden, auf unsachliche Differenzierungen zwischen Ehe und EP zu klagen, um damit die Öffnung der Ehe zu erreichen.
Heute haben wir bekanntermaßen bereits einige bestehende gleichgeschlechtliche Ehen. Und aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus ist es mE nicht mehr aufrechtzuerhalten, die Begründung gleichgeschlechtlicher Ehen zu verhindern. Eine Differenzierung zwischen "passierter" und (mit Ehevertragsbeginn) begründeter gleichgeschlechtlicher Ehe geht sich nicht aus, wäre wohl spätestens vor dem EGMR ein Bummerl gegen Österreich.