Beitrag #35
11.10.2015, 17:23
Um noch etwas weiter auszuholen :
Es hat nichts mit Unhöflichkeit zu tun, wenn tatsächliche Zahlen und Fakten genannt werden , und nicht irgendwelche Pseudosummen, welche in normalen Abläufen nicht zustande kommen, wer auf den Führerschein nicht lernt ,hat auch schnell das dreifache an Kosten.
Ich hatte deshalb auch ganz klar geschrieben :
"Wer ansich mit dem Geschlechtswechsel Probleme hat , sollte sich selbstverständlich zuerst auf der therapeutischen Ebene beraten lassen."
Somit sind im Vorfeld die meisten Schwierigkeiten doch behoben. Zuerst a dann b .
Niemand braucht einen Vorstellungstermin zur Antragstellung bei Gericht in D . Der Antrag auf Personenstandsänderung kann jeder selbst in einfacher Papierform per Post beim dafür zuständigen Amtsgericht einreichen.
Zur Gerichtsbarkeit: Jedes Bundesland kann selbst entscheiden wer im Prozess des Amtsgericht anwesend ist, denn schließlich ist ja die Generalstaatsanwaltschaft der Vertreter des öffentlichen Rechts.
Zum Verlust der Personenstandsänderung durch Zeugung von Nachkommen :
§ 8 (1) regelt dies ganz eindeutig , weil dann die Voraussetzung von § 1 nicht mehr erfüllt sind. Der Antrag kann allerdings wiederaufgenommen werden. (warscheins neue Therapiestunden und Gutachten).
Eigentlich sollten solche Diskussionen eh überflüssig sein . Will und muß ich als Frau leben , dann auch ganz, und nicht die angenehmen Männerseiten ebenso mal schnell mitnehmen. -Als Frau leben heißt, nicht als Mann Kinder zeugen-.
Es gibt anscheinend doch riesige Unterschiede von "wirklich transexuellen" Menschen zu Transgendern. Diese sollen dann in Ihren
bisherigen Geschlechterrollen weiterleben.
Der Zeitablauf ist m.E. gesagt eh nicht ganz schlecht , denn unser Körper und Geist braucht Zeit, sich der neuen Situation anzupassen.
Die Zahl der "Reuepatienten" wäre sonst mit Sicherheit noch höher.
Es hat nichts mit Unhöflichkeit zu tun, wenn tatsächliche Zahlen und Fakten genannt werden , und nicht irgendwelche Pseudosummen, welche in normalen Abläufen nicht zustande kommen, wer auf den Führerschein nicht lernt ,hat auch schnell das dreifache an Kosten.
Ich hatte deshalb auch ganz klar geschrieben :
"Wer ansich mit dem Geschlechtswechsel Probleme hat , sollte sich selbstverständlich zuerst auf der therapeutischen Ebene beraten lassen."
Somit sind im Vorfeld die meisten Schwierigkeiten doch behoben. Zuerst a dann b .
Niemand braucht einen Vorstellungstermin zur Antragstellung bei Gericht in D . Der Antrag auf Personenstandsänderung kann jeder selbst in einfacher Papierform per Post beim dafür zuständigen Amtsgericht einreichen.
Zur Gerichtsbarkeit: Jedes Bundesland kann selbst entscheiden wer im Prozess des Amtsgericht anwesend ist, denn schließlich ist ja die Generalstaatsanwaltschaft der Vertreter des öffentlichen Rechts.
Zum Verlust der Personenstandsänderung durch Zeugung von Nachkommen :
§ 8 (1) regelt dies ganz eindeutig , weil dann die Voraussetzung von § 1 nicht mehr erfüllt sind. Der Antrag kann allerdings wiederaufgenommen werden. (warscheins neue Therapiestunden und Gutachten).
Eigentlich sollten solche Diskussionen eh überflüssig sein . Will und muß ich als Frau leben , dann auch ganz, und nicht die angenehmen Männerseiten ebenso mal schnell mitnehmen. -Als Frau leben heißt, nicht als Mann Kinder zeugen-.
Es gibt anscheinend doch riesige Unterschiede von "wirklich transexuellen" Menschen zu Transgendern. Diese sollen dann in Ihren
bisherigen Geschlechterrollen weiterleben.
Der Zeitablauf ist m.E. gesagt eh nicht ganz schlecht , denn unser Körper und Geist braucht Zeit, sich der neuen Situation anzupassen.
Die Zahl der "Reuepatienten" wäre sonst mit Sicherheit noch höher.