Mahlzeit alle mitnander!
Ich habe mir mal die Seiten der wien.gv.at bezüglich VÄ/PÄ nur rein interessenshalber durchgelesen weil ich eine lange Wartezeit nach dem Einreichen im Kopf hatte der Psychotherapeut aber meinte das ginge heute viel schneller und war halt neugierig. Dabei bin ich auf etwas gestoßen das mir Fragezeichen über den Kopf treibt. Bei der PÄ stand das nach der Änderung im Geburtenbuch bzw der Notitz der Änderung die Geburtsurkunde neu ausgestellt wird, damit kann man dann erst Meldezettel, Ausweise und so weiter neu beantragen. Bei der VÄ steht das ich genau all diese Papiere brauche um diese durchführen zu können. Ja wie nun, auf den Papieren steht ja nun wieder der alte Vorname. Nach der VÄ sind dann alle neuausgestellten Dokumente wieder nicht gültig und ich muß sie erneut neu ansuchen? Ist das so korrekt? Ich mein, find ich jetzt bissl umständlich, aber wenns denn so sein muß.
Ich habe mir mal die Seiten der wien.gv.at bezüglich VÄ/PÄ nur rein interessenshalber durchgelesen weil ich eine lange Wartezeit nach dem Einreichen im Kopf hatte der Psychotherapeut aber meinte das ginge heute viel schneller und war halt neugierig. Dabei bin ich auf etwas gestoßen das mir Fragezeichen über den Kopf treibt. Bei der PÄ stand das nach der Änderung im Geburtenbuch bzw der Notitz der Änderung die Geburtsurkunde neu ausgestellt wird, damit kann man dann erst Meldezettel, Ausweise und so weiter neu beantragen. Bei der VÄ steht das ich genau all diese Papiere brauche um diese durchführen zu können. Ja wie nun, auf den Papieren steht ja nun wieder der alte Vorname. Nach der VÄ sind dann alle neuausgestellten Dokumente wieder nicht gültig und ich muß sie erneut neu ansuchen? Ist das so korrekt? Ich mein, find ich jetzt bissl umständlich, aber wenns denn so sein muß.
mfg Rea
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http://profil.transgender.at/Rea
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